Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir sind vom Verkäufer oder dessen Bevollmächtigten beauftragt, das vorbezeichnete Objekt zu dem in dem Exposé genannten Bedingungen anzubieten. Mit diesem Angebot bieten wir Ihnen das Objekt und zugleich unsere Dienste als Makler an. Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe – auch auszugsweise – an Dritte ohne unsere Zustimmung haftet der Weitergebende für die volle Courtage, wenn ein Vertrag zustande kommt.

Unser Angebot ist freibleibend und unverbindlich und basiert auf Angaben Dritter (z.B. des Eigentümers/der Eigentümerin, Behörden etc.). Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr übernehmen, dass alle Angebotsangaben richtig und vollständig sind. Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten.

Ein Maklervertrag kommt zustande, sobald Sie von dieser Verkaufsaufgabe Gebrauch machen, d.h. wenn Sie sich mit uns oder dem Eigentümer (mit oder unsere Mitwirkung) in Verbindung setzen. Ist dem Empfänger, das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen.

Die Courtage ist mit Vertragsabschluss (notariellem Vertragsabschluss) verdient und fällig und allein vom Käufer an das Unternehmen Andrea Veit Immobilien zu zahlen. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden und ggf. deren Beauftragte/r, erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BB).

Informationen zum Geldwäschegesetz

Als Immobilienunternehmen ist Andrea Veit Immobilien nach §§1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Gelwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäfsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen (für das Zustandekommens des notariellen Vertragsabschlusses). Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises bzw. des Handelsregisterauszuges festhalten.